Damit die Wünsche selbstbestimmt auch über den Tod hinaus verwirklicht werden, gibt es die Möglichkeit diese in einem Bestattungsvorsorge-vertrag festzulegen. Besonders sinnvoll und wichtig ist dies für Menschen, die alleine stehen, oder die keine oder weit entfernt wohnende Angehörige haben. Für die eigene Bestattung vorzusorgen heißt nicht, sich von nun an ausschließlich mit dem Thema Tod und Sterben zu beschäftigen. Die Vorsorge kann zu Lebzeiten immer wieder geändert werden. Sie ist dann weiter bindend für die Hinterbliebenen.
Neben dem inhaltlichen Aspekt ist in den letzten Jahren immer mehr die finanzielle Vorsorge für die Bestattung in den Vordergrund gerückt. Die Gesamtkosten einer würdigen Bestattung übersteigen heute oft die Summe von 5000,00 bis 7000,00 EUR. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit dem 01.01.2014 keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld, d. h. der Bürger muss seitdem alles aus eigener Tasche bezahlen.
Im Leben ist es unser Bestreben, uns gegen alle möglichen Unwägbarkeiten und Wechselfälle abzusichern: wir versichern uns gegen Wasser- und Feuerschäden, wir schließen womöglich eine Rechtsschutzversicherung ab. Gesetzlich versichern wir uns gegen Arbeitslosigkeit und Krankheit. Dies ist sicherlich sinnvoll, aber wir wissen nicht, ob wir diesen Schutz jemals in Anspruch nehmen werden. Den Fall, der nicht nur passieren könnte, sondern der mit absoluter Sicherheit eintreten wird, unseren Tod, verdrängen wir in der Regel.
Für andere ist die Vorstellung nicht abwegig, dass es z. B. nach jahrelanger Pflegebedürftigkeit dazu kommen könnte, dass das eigene Vermögen derart aufgezehrt wird, dass die Angehörigen herangezogen bzw. dass beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden muss. Hier ist eine rechtzeitige Vorsorge sinnvoll, welche die dafür noch bereitstehenden Mittel vor dem Zugriff des Sozialamtes sichert.
Für manche steht wegen der guten Vermögenssituation der finanzielle Aspekt nicht im Vordergrund der Vorsorge – Sie können sich darauf verlassen, dass das eigene Vermögen ausreicht und dass die Angehörigen alles regeln. Sollte jedoch Unsicherheit dabei bestehen, ob die Angehörigen den Willen auch tatsächlich so umsetzen, ist ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Finanzierung eine Option. So kann der Bestatter die Leistungen garantieren – auch gegen den Willen der Angehörigen.
Wenn ohne Bestattungsvorsorge das eigene Vermögen z. B. nach jahrelanger Schwerstpflegebedürftigkeit nicht mehr ausreicht, müssen die hierzu Verpflichteten (i. d. R. die Angehörigen) die Bestattung bezahlen. Wenn diese dazu nicht in der Lage sind, können sie beim Amt für soziale Dienste (ehemaliges Sozialamt) einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Nach Prüfung der Einkommensverhältnisse aller Verpflichteten erfolgt eine Kostenübernahme oder ggf. anteilige Kostenübernahme nur dann, wenn die Kostentragung nicht zugemutet werden kann. Es werden dabei aber nur Kosten für eine einfache Bestattung übernommen und nicht alle sonst üblichen Leistungen. Die Städte und Kreise haben dazu unterschiedliche Vergütungssätze festgelegt.
Wenn zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen wurde und am Lebensende keine Angehörigen mehr da sind oder sich weigern, die Bestattung zu beauftragen, muss das Ordnungsamt die Bestattung veranlassen. Dann erfolgt in Deutschland in der Regel eine Einäscherung und eine anonyme Urnenbeisetzung. Es darf dann kein Dritter auf die Bestattung Einfluss nehmen.
Bereits heute können mit unterschiedlichen Möglichkeiten die Kosten der Bestattung abgesichert werden, z. B. mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung (siehe auch "Bestattungsvorsorge konkret").
Vorsorgende und Angehörige können sicher gehen, dass die vertraglich vereinbarten Wünsche umgesetzt werden. In den schweren Stunden des Verlustes und der Trauer bleiben den Angehörigen schwierige Entscheidungen unter Zeitdruck erspart. Etwaige Meinungsverschiedenheiten zur Bestattung prallen in diesem Moment nicht mehr aufeinander, da im Vorfeld alles festgelegt wurde.
Nehmen Sie das Thema jetzt selbst in die Hand und sprechen uns einfach einmal auf die persönliche Bestattungsvorsorge für sich oder Ihre(n) Angehörige(n) an – Gerne vereinbaren wir einen Gesprächstermin bei uns oder bei Ihnen. Einzelfragen können wir Ihnen gerne (soweit möglich) schon vorab telefonisch beantworten. Wir beraten Sie diskret, vertraulich und unverbindlich über Ihre persönliche und finanzielle Vorsorgeregelung. Wir treffen mit Ihnen gemeinsam alle Vorkehrungen, damit Sie beruhigt in die Zukunft schauen und sicher sein können, dass im Trauerfall alles nach Ihren Wünschen geregelt wird.
Wir legen Wert auf individuelle Vorsorgen:
In einem umfangreichen persönlichen Gespräch besprechen wir allgemeine Rahmenbedingungen und Ihren individuellen Bedarf und fixieren auf Wunsch auch kleinste Details. Manche Dinge, die Sie nicht bestimmen oder an sich heranlassen möchten, können auch offen bleiben – solange von Ihnen festgelegt wird, wer später darüber entscheiden soll. Wir sagen Ihnen auch, ob ein Partnervertrag sinnvoll für Sie ist.
Im Gespräch gehen wir Schritt für Schritt mit Ihnen viele Punkte durch (siehe auch "Entscheidungen"). Daraus leitet sich dann Ihre persönliche Verfügung für Ihre Bestattung ab. Wir erstellen mit Ihnen eine Liste der zu benachrichtigen Stellen und der benötigten Unterlagen. Wir prüfen Dokumente und klären die notwendigen Formalitäten.
Wir erstellen eine detaillierte Kostenübersicht auf aktueller Preisbasis mit vollständiger Auflistung unserer Bestatterleistungen wie auch der Fremdleistungen (z. B. Friedhofsgebühren, sonstige Gebühren, Kosten für Nachfeier o. ä.). Diese liefert auch dem Sozialamt den Nachweis über die ortsüblichen Kosten. Wir prüfen und sichern bestehende Ansprüche. Wir ermitteln die nötige Vorsorge-Summe als Grundlage für einen Vorsorgevertrag. Wir beraten Sie und überlegen mit Ihnen, welche Form der Finanzierung gewählt werden kann und soll. Diese hängt ab von Ihrem Alter, der Vorsorge-Summe, Ihren Finanzen bzw. Ihren Vorlieben für eine Finanzierung.
Sie schließen mit dem Deutschen Institut für Bestattungskultur (DIB) und uns einen Treuhandvertrag ab und zahlen den vereinbarten Betrag auf das Treuhandkonto des DIB, das diese Summe treuhänderisch für Sie bei der Sparkasse Waldeck-Frankenberg anlegt. Im Todesfall steht das Treuhandvermögen zur Sicherstellung der Finanzierung der Bestattungskosten einschließlich der evtl. aufgelaufenen Zinsen (z. Zt. keine Verzinsung), abzüglich einer 2,5 %-igen Verwaltungspauschale für das DIB, zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass ein Treuhandvertrag nicht der Rendite dient, sondern der Sicherung zur Finanzierung der von Ihnen gewünschten Bestattung. Im Grunde bekommen Sie bei einem Treuhandvertrag wie bei einem Sparbuch das heraus, was sie eingezahlt haben.
Wir erläutern die Vor- und Nachteile einer Sterbegeldversicherung und besprechen Dinge wie Eintrittsalter, Zahlungsmöglichkeiten, Wartefrist, Bezugsrecht u. v. m.
Bereits bestehende Versicherung:
Nach Prüfung einer bei Ihnen bereits bestehenden Versicherung kann diese eventuell unwiderruflich an uns als Bestatter abgetreten werden (sie darf keine Erlebensfallklausel haben und auch nicht schon verpfändet oder abgetreten sein).
Ein Sparbuch ist keine sichere Absicherung, da hier Geld nicht zweckgebunden ist. Das Sozialamt hat keine Garantie, dass Erspartes für die Bestattung verwendet wird und zieht es oft zur Deckung von Pflegekosten heran.
In diesem Vertrag garantieren wir, dass die Bestattung ausschließlich gemäß Ihren Festlegungen erfolgt, gegebenenfalls auch gegen spätere Änderungswünsche von Sozialbehörden oder bestattungspflichtigen Angehörigen oder Erben. Eine der oben genannten Finanzierungsoptionen sowie ein Begünstigter für die Auszahlung eines verbleibenden Guthabens wird in den Vertrag mitaufgenommen (begünstigt werden kann auch eine karitative Organisation). Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse oder Vorstellungen ändern, können Sie den Vorsorgevertrag jederzeit den neuen Gegebenheiten anpassen (z. B. bei einem Umzug). Zu einer guten Vorsorge gehören auch ein Testament, eine Betreuungsverfügung sowie ggf. eine Willenserklärung zur Organspende.
Bitte bewahren Sie alle wichtigen Papiere, z. B. Stammbuch, Versicherungen, Verfügungen an einem sicheren, aber für die Angehörigen bekannten Platz auf! Sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Angehörigen im Todesfall Angaben und Zugangsdaten bezüglich Ihres digitalen Nachlasses finden können, z. B. für E-Mail-Konten, Konten bei Einkaufsportalen, sozialen Netwerken, Internet-Dienstleistern, z. B. Google, YouTube etc.