Rufen Sie eine Person Ihres Vertrauens an, die Ihnen gerade in den ersten kritischen Stunden beisteht und Ihnen wichtige Telefongespräche abnehmen kann. Wenn es im Sinne des Verstorbenen war, benachrichtigen Sie einen Pfarrer oder auch für sich selbst, wenn es Ihnen ein Bedürfnis ist, einen Seelsorger.
Der Tod muss eindeutig von einem Arzt festgestellt werden: Rufen Sie bitte zuerst den Hausarzt an (nur falls dieser nicht erreichbar ist, stattdessen den ärztlichen Notdienst Tel. 116 117 - bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereithalten).
Ein Notarzt kann sich darauf beschränken, eine "vorläufige Todesbescheinigung" auszustellen. In diesem Fall muss ein weiterer Arzt die eigentliche Leichenschau durchführen.
Der Arzt führt die ärztliche äußere Leichenschau durch und händigt Ihnen die Todesbescheinigung aus - sofern er zweifelsfrei eine natürliche Todesart feststellt.
Die Todesbescheinigung besteht aus zwei Umschlägen:
Besonderheit:
Nicht natürliche oder ungeklärte Todesart / Einschaltung der Polizeibehörde
Findet der Arzt Anhaltspunkte für eine nicht natürliche Todesart oder ist für ihn unklar, ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod handelt, ist er verpflichtet, die Polizei zu verständigen und deren Eintreffen abzuwarten.
Wir beantworten Ihre ersten Fragen und stimmen mit Ihnen in Ruhe die individuelle Reihenfolge ab für die Abschiednahme, Überführung und das persönliche Beratungsgespräch bei Ihnen oder in unseren Räumlichkeiten. Wir sagen Ihnen auch, welche Unterlagen Sie bereithalten sollen. Wenn Sie für das Ankleiden persönliche Kleidung wünschen, suchen Sie bitte vornehmlich Kleidung mit überwiegendem Naturfaseranteil aus und übergeben Sie uns diese, wenn möglich, vor Ort oder beim Erstgespräch.
Die Überführung kann auf Wunsch unverzüglich erfolgen. Sie können sich aber auch ruhig Zeit lassen: Pflegen Sie kleine Rituale, Zünden Sie eine Kerze an, stellen Sie Blumen auf, legen Sie persönliche Sachen zum Verstorbenen und vor allem verweilen Sie bei ihm, um sich von ihm zu verabschieden. Für einen (ersten) Abschied Zuhause in gewohnter Umgebung sind in Nordrhein-Westfalen bis zu 36 Stunden erlaubt. Halten Sie dabei den Raum kühl und öffnen Sie eventuell die Fenster. Ein leichtes Laken als Zudecke ist besser als eine dicke Wolldecke.
Wir empfehlen eine Überführung spätestens nach 24 Stunden in gekühlte Räumlichkeiten. Wenn Sie mit uns bereits einen Zeitpunkt für die Abholung vereinbart haben und Sie plötzlich das Gefühl haben, dass wir doch eher kommen sollen - rufen Sie uns ruhig an.
Auch danach können Sie sich noch für eine offene Aufbahrung entscheiden (in der Regel Friedhof) und somit Ihren verstorbenen Angehörigen besuchen und dies auch anderen vertrauten Menschen ermöglichen.
Nur wenn die komplette Todesbescheinigung vor Ort zur Übernahme für uns vorliegt, dürfen wir den Verstorbenen für eine Überführung und Versorgung abholen. Aus dem Wohnhaus erfolgt die Abholung in der Regel zunächst mit einer Überführungstrage.
Falls Sie nicht schon vorher ans Sterbebett gerufen wurden, werden Sie als Angehörige zuerst informiert und direkt danach der Arzt. Bis ein Arzt die Leichenschau vornimmt, vergehen oft mehrere Stunden. Eine Abschiednahme ist in der Regel auf dem Zimmer möglich, mindestens so lange, bis der Arzt da war. Meistens soll dann seitens der Einrichtung die Überführung zeitnah erfolgen, da vor Ort selten Kühlräume für Verstorbene vorgehalten werden.
Wir stimmen mit Ihnen in Ruhe die individuelle Reihenfolge für die Überführung und das persönliche Beratungsgespräch bei Ihnen oder in unseren Räumlichkeiten ab.
In der Regel erfolgt eine stille Abholung der Verstorbenen. Wir berücksichtigen aber gerne auch andere Abläufe: Z. B. findet im Haus Wichern in Ratingen-Homberg vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Überführung im Wohnbereich oder Foyer noch eine kurze Verabschiedung des Verstorbenen mit Sarg im Beisein der Angehörigen, einiger Mitbewohner und des Pflegepersonals statt.
Die Todesbescheinigung wird ausgestellt und das Pflegepersonal benachrichtigt den in der Krankenakte eingetragenen Angehörigen, falls dieser nicht schon vorher ans Sterbebett gerufen worden ist.
Der Verstorbene bleibt mindestens noch für zwei Stunden auf der jeweiligen Station. Danach erfolgt eine Verlegung in einen speziellen Kühlraum (Prosektur) bis zur Abholung durch einen Bestatter. Der Zugang zur Prosektur ist für Angehörige nicht möglich.
Nach Absprache mit dem Krankenhaus kann der Verstorbene gegebenenfalls auch länger in seinem Zimmer verbleiben. Viele Krankenhäuser haben inzwischen auch Aufbahrungs- und Verabschiedungsräume.
Zur Feststellung der Todesursache und möglicher Vorerkrankungen oder zu Lehrzwecken führen Krankenhäuser Autopsien durch - Hierfür ist die Zustimmung der Angehörigen notwendig, außer wenn es sich um Untersuchung einer meldepflichtigen Erkrankung handelt.
Rufen Sie am besten sofort bei uns an – wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, welche nötigen Schritte zu veranlassen sind.
Ein Arzt muss die ärztliche Leichenschau durchführen und bei natürlicher Todesart Ihnen die Unterlagen zur Weiterleitung an den Bestatter aushändigen.
Bei Tod in einem Krankenhaus erhält der Bestatter die Unterlagen in der Patientenverwaltung bei Abholung des Verstorbenen.
Die erforderlichen Schritte sind vom jeweiligen Land abhängig, in dem der Tod eingetreten ist.
Rufen Sie uns deshalb immer sofort an, damit wir alle nötigen Maßnahmen in Ruhe besprechen können.
Besteht eine Versicherung zur Rückführung ins Heimatland, muss diese umgehend über den Sterbefall informiert werden.
Findet der Arzt Anhaltspunkte für eine nichtnatürliche Todesart, das heißt z. B. durch Fremd- oder Eigeneinwirkung (Tötungsdelikt, Unterlassung, Behandlungsfehler, Selbsttötung) oder jede Form von Unglücksfällen (auch z. B. Spättod nach jahrzehntelanger unfallbedingter Bettlägerigkeit) oder ist die Todesart ungeklärt, d. h. nicht ersichtlich, ob es sich um eine natürliche oder nichtnatürliche Todesart handelt, hat der Arzt sogleich die Polizeibehörde zu benachrichtigen.
Diese beschlagnahmt zunächst zeitweilig den Verstorbenen und veranlasst meistens eine Überführung des Verstorbenen durch einen Vertragsbestatter der Polizei, entweder in eine örtliche Leichenhalle oder zur Gerichtsmedizin für eine Obduktion durch Rechtsmediziner. In Krankenhäusern kann es auch nur zur zeitweiligen Beschlagnahmung vor Ort kommen (ohne Anordnung einer polizeilichen Überführung).
Die Polizei klärt z. B. bei einem Unfall in Zusammenarbeit mit der Gerichtsmedizin, ob der Tod bereits vor dem Unfall (beispielsweise durch Herzinfarkt oder Schlaganfall) eingetreten ist oder ob der Unfall die Todesursache war.
Nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen erteilt die Staatsanwaltschaft die Freigabe zur Bestattung.
Wichtig für Sie zu wissen:
Das Recht auf freie Wahl des Bestatters bleibt bestehen, Sie dürfen schon während der polizeilichen Ermittlung zur Beratung und Unterstützung uns als Bestatter Ihres Vertrauens hinzuziehen, um die Bestattung zu planen. Nach der Freigabe übernehmen wir die weitere Überführung.