Bei aktuellem Sterbefall
Falls es vom Verstorbenen für die Bestattung keine Verfügung gibt entscheidet der Totenfürsorgeberechtigte (oder mehrere gleichrangig Totenfürsorgeberechtige müssen sich einigen)
Finden sich keine Totenfürsorgeberechtigten oder weigern diese sich, die Bestattung zu organisieren entscheidet das Ordnungsamt des Sterbeortes. Ein Einfluß Dritter ist dann nicht mehr möglich.
Bei einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
entscheidet der Vorsorgende für sich selbst oder wenn er unter Betreuung steht sein Betreuer (Mit dem Tod endet aber die Betreuung und es entscheidet dann der sogenannte Totenfürsorgeberechtigte).
Im Bestattungsvorsorgevertrag wird eine Person oder Reihenfolge von Personen festgehalten, die im Todesfall noch erforderliche Entscheidungen treffen dürfen und sollen, die in der Vorsorge noch nicht festgelegt wurden oder noch nicht festgelegt werden konnten.
Vorgaben / Rahmenbedingungen
Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer in Deutschland in NRW: Best.G NRW (z.B. Rangfolge der Totenfürsorgeberechtigten) sowie die jeweiligen Friedhofssatzungen. In der Bundesrepublik besteht Friedhofszwang (in Bremen mit Einschränkung)
Erd- oder Feuerbestattung (Einäscherung)
Grabstätte für eine oder (später) weitere Person(en)
1. Nutzung einer vorhandenen Familiengrabstätte
Gibt es Vorbelegungen mit noch einzuhaltenden Ruhefristen, wer hat bisher das Nutzungsrecht und gibt es ein Einverständnis für die Beerdigung/Beisetzung ?
2. Nutzung einer neuen Grabstelle
In Deutschland oder ggf. im Ausland.
Falls Grabstelle mit Nutzungsrecht:
wer übernimmt das Nutzungsrecht ?
(unter Beachtung der Friedhofssatzungen)
Möglichkeit und Notwendigkeit der Grabpflege:
Falls Pflege erforderlich:
Gestaltung (Steinmetzarbeit):
Art der Grabstätte
Ggf. auch Urnenbeisetzung im "Kolumbarium"
(Die Urne wird in einem oberirdischen Bauwerk aufbewahrt und ist nach Ablauf der Ruhefrsit noch vorhanden, d.h. nicht in die Erde übergegangen)
Baumbestattung
z. B. FriedWald GmbH, RuheForst GmbH, seit 2022 in Ratingen: Ruhewald Lintorfer Mark
Almwiesen-, Bergbachbestattung
z. B. Oase der Ewigkeit
Seebestattung
Flussbestattung
Luftbestattung
(in Deutschland nicht erlaubt)
Hinweis:
Hier wird nur ein sehr kleiner Teil der Asche verwendet, für den Hauptanteil der Asche muss zusätzlich ein Verbleib gewählt werden.
In Deutschland ist dies nicht erlaubt: Es ist verboten, die Asche zu teilen und es besteht Friedhofspflicht.
Bewusste, persönliche Abschiednahme der Angehörigen vom Verstorbenen als wichtiger Schritt auf dem Weg in ein Leben ohne den Verstorbenen:
Oder ohne Abschiednahme.
Trauerfeier Erdbestattung mit Sarg
Trauerfeier Feuerbestattung mit Urne
Trauerfeier Feuerbestattung mit Sarg
Die Trauergemeinde verabschiedet sich nach der Feier am Sarg (später erfolgt die Urnenbeisetzung im engsten Kreis oder eine stille Beisetzung)
Weltlich
Kirchlich
Evtl. mit Wort- oder Musikbeitrag aus Familien- oder Freundeskreis.
Musikalische Umrahmung / besonderer Musikwunsch
Blumenschmuck
Dekoration – soweit erlaubt
Kondolenzliste, Liederblätter, Totenzettel,
sonstige persönliche Wünsche
Benachrichtigung vor der Trauerfeier / Beerdigung oder im Nachhinein
Auswahl von Trauersprüchen / Abschiedsworten, Grafik oder Foto
Weitere Hinweise
Auswahl Trauerdruckpapier/Umschläge
Adressen für:
Größe / Format
Falls nur Anzeige in Zeitung und keine Trauerbriefe: dann mit Hinweis "Statt besonderer Anzeige"
Dokumente
Siehe "Benötigte Unterlagen". Wir gehen die Liste gerne mit Ihnen gemeinsam durch.
Individuelle, eigene Kleidung
Foto oder Foto-Datei
Für Trauerbrief und / oder Trauerfeier
(Bearbeitung, Auswahl des Auschnittes usw. und Druck durch uns möglich).
Rufen Sie uns an für mehr Informationen. Bei Bestattungen Peiffer erhalten Sie eine umfängliche und einfühlsame Beratung.