"Der Mensch ist das einzige Lebewesen, das weiß, dass es sterben wird.
Die Verdrängung dieses Wissens ist das einzige Drama des Menschen."
– Friedrich Dürrenmatt
Entscheidungen im Sterbefall
Wer darf, kann bzw. muss entscheiden?
Bei aktuellem Sterbefall
Falls es vom Verstorbenen für die Bestattung keine Verfügung gibt entscheidet der Totenfürsorgeberechtigte (oder mehrere gleichrangig Totenfürsorgeberechtige müssen sich einigen)
Finden sich keine Totenfürsorgeberechtigten oder weigern diese sich, die Bestattung zu organisieren entscheidet das Ordnungsamt des Sterbeortes. Ein Einfluß Dritter ist dann nicht mehr möglich.
Bei einer Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
entscheidet der Vorsorgende für sich selbst oder wenn er unter Betreuung steht sein Betreuer (Mit dem Tod endet aber die Betreuung und es entscheidet dann der sogenannte Totenfürsorgeberechtigte).
Im Bestattungsvorsorgevertrag wird eine Person oder Reihenfolge von Personen festgehalten, die im Todesfall noch erforderliche Entscheidungen treffen dürfen und sollen, die in der Vorsorge noch nicht festgelegt wurden oder noch nicht festgelegt werden konnten.
Vorgaben / Rahmenbedingungen
Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer in Deutschland in NRW: Best.G NRW (z.B. Rangfolge der Totenfürsorgeberechtigten) sowie die jeweiligen Friedhofssatzungen. In der Bundesrepublik besteht Friedhofszwang (in Bremen mit Einschränkung)
Welche Entscheidungen sind zu treffen?
Klassischer (örtlicher) Friedhof
Art der Grabstätte
Alternative Bestattungsplätze / Bestattungsformen
Abschied
Bewusste, persönliche Abschiednahme der Angehörigen vom Verstorbenen als wichtiger Schritt auf dem Weg in ein Leben ohne den Verstorbenen:
- (Erste) Abschiednahme am Sterbeort (Wohnhaus, Seniorenheim, Hospiz)
- Abschiednahme in Räumlichkeit mit offener Aufbahrung im Sarg (oder mit geschlossener Aufbahrung)
- Eigene Kleidung oder Ruhehemd / eigene Beigaben (z. B. Fotos, Schmuck, Rosenkranz o. ä.)
- Mit Auswahl individueller Bestattungsartikel: Sarg, Deckengarnitur, Sargkreuz, ggf. Schmuckurne für spätere Beisetzung
Oder ohne Abschiednahme.
Trauerfeier
Trauerfeier Erdbestattung mit Sarg
- Die Trauergemeinde nimmt an der Trauerfeier teil
- In der Regel findet daran anschließend auch die Beerdigung mit der Trauergemeinde statt (letztes Geleit zur Grabstelle)
Trauerfeier Feuerbestattung mit Urne
- Die Trauergemeinde nimmt an der Trauerfeier teil
- In der Regel findet daran anschließend auch die Beisetzung mit der Trauergemeinde statt (letztes Geleit zur Grabstelle)
Trauerfeier Feuerbestattung mit Sarg
Die Trauergemeinde verabschiedet sich nach der Feier am Sarg (später erfolgt die Urnenbeisetzung im engsten Kreis oder eine stille Beisetzung)
Je nach Wunsch der Angehörigen, der örtlicher Gegeben- und Gepflogenheiten variiert der genaue Ablauf:
- Trauerfeier mit oder ohne Sarg / Urne in der Kirche oder Friedhofskapelle entweder mit anschließender Beerdigung oder Beisetzung
- Oder im Anschluss der Feier Fortsetzung der Trauerfeier bzw. Beerdigung / Beisetzung auf anderem Friedhof (mit oder ohne Kapellennutzung) oder die Beerdigung / Beisetzung findet später still statt oder an einem anderen Ort
Art und Gestaltung der Trauerfeier
Benachrichtigung über den Todesfall
Was sollte bereitgehalten werden?
Dokumente
Siehe "Benötigte Unterlagen". Wir gehen die Liste gerne mit Ihnen gemeinsam durch.
Individuelle, eigene Kleidung
- Unterwäsche und Strümpfe, möglichst aus Naturfasern
- Ggfs. Schuhe und Schmuck (bitte möglichst zum Erstgespräch mitbringen)
- Ansonsten kann auch ein sogenanntes Ruhehemd (auch Toten- oder Sterbehemd genannt) bei uns ausgesucht werden
Foto oder Foto-Datei
Für Trauerbrief und / oder Trauerfeier
(Bearbeitung, Auswahl des Auschnittes usw. und Druck durch uns möglich).
Rufen Sie uns an für mehr Informationen. Bei Bestattungen Peiffer erhalten Sie eine umfängliche und einfühlsame Beratung.